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Der Jahresbeitrag beträgt pro Mitglied bei Jahreseinnahmen von
von Euro bis Euro Euro
0 10.000 99
10.001 20.000 119
20.001 30.000 134
30.001 40.000 144
40.001 50.000 154
50.001 60.000 174
60.001 70.000 184
70.001 80.000 194
80.001 90.000 214
90.001 100.000 234
100.001 ............... 244
Schüler, Studenten, Auszubildende 60
(nur bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung und Einnahmen bis 12.000 €)
Einmalige Aufnahmegebühr 15
Selbstgenutztes Wohneigentum 0
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 115
Im Jahresbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Einnahmen sind alle Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis,
die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Rentenbezüge, Kapitalerträge,
Erlöse aus privaten Veräußerungsgeschäften,
sowie alle Lohnersatzleistungen.
Zur Ermittlung des Beitrags wird die dem Beitragsjahr vorangegangene, letztbekannte Jahreseinnahme zugrunde gelegt.
Bei gemeinsamer Steuererklärung ist ein Ehegattenbeitrag zu bezahlen, der sich nach obiger Staffelung aus der Addition der Jahreseinnahmen beider Ehegatten errechnet und für den beide Ehegatten haften.
Mit dere Zahlung des Mitgliedsbeitrags hat das Mitglied Anspruch auf die satzungsgemäßen Leistungen des Vereins.
Die Höhe des jeweiligen Beitrags wird durch Aushang in den Beratungsstellen sowie jährlich in der Mitgliederversammlung bekanntgegeben.
Gerät das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand, erfolgt ein Mahnverfahren. Der Vorstand entscheidet über die notwendigen Maßnahmen, die Beitreibung des ausstehenden Beitrags betreffend, anhand der Gegenüberstellung der aufzuwendenden Kosten un des zu erwartenden Erfolges.
DER VORSTAND
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